
In einzelnen Ländern werden auf Zinserträge aus Auslandsanleihen keine oder nur sehr geringe Quellensteuern erhoben. Unabhängig davon unterliegen die im Ausland vereinnahmten Zinserträge bei unbeschränkt steuerpflichtigen Inländern im Inland grundsätzlich der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer....
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